Förderhinweise
Förderung in der Kinder- und Jugendarbeit
Kinder- und Jugendarbeit lässt sich in der Regel nicht ohne eine ideelle und finanzielle Förderung betreiben. Verbände, Vereine und Initiativen sind neben dem privaten Engagement und Spenden bzw. Sponsoring auch auf eine öffentliche Förderung angewiesen. Nach § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit bei Bedarf fachlich zu begleiten und finanziell zu unterstützen.
Seit Oktober 1995 ist der Landkreis Nienburg/Weser nur noch für die überörtliche Förderung der Jugendarbeit zuständig. Neben den Veranstaltungen der Kreisverbände und gemeindeübergreifenden Maßnahmen zählen dazu noch die Unterstützung der Ausbildungen für Jugendgruppenleiter/innen (JuLeiCa) und die Starthilfe für modellhafte oder vorbildliche Projekte.
In den letzten Jahren ist es dem zuständigen Fachdienst gelungen, verschiedene Förderprogramme des Landes Niedersachsen und auf Bundesebene nutzen zu können. Durch diese Bemühungen fließen seit 2001 Fördermittel in größerem Umfang in das Kreisgebiet und somit auch in die Maßnahmen der Akteure der Kinder- und Jugendarbeit.
Bezuschussung* von
- überörtlichen Ferien-u. Wochenendfreizeiten
- Jugendleiter/innenausbildungen, Fortbildungen
- Präventionsveranstaltungen zu den Themen Medien, Sucht und Gewalt
- innovativen Projekten
- Seminaren der außerschulischen Bildung
- qualifizierter Jungen- und Mädchenarbeit
- Übernachtungskosten im Kreisgebiet
* im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Bei weiteren Fragen zum Thema "Förderung" wenden Sie sich bitte gern an den Fachdienst Jugendarbeit und Sport.